Zugordnung 2025
Liebe närrische Freunde, in wenigen Wochen, am 02.März 2025, findet der Umzug durch die Straßen von Lörzweiler statt. Damit wir alle einen schönen und erlebnisreichen Umzug erleben, bedarf es einiger Formalitäten und Informationen, um deren Beachtung wir freundlichst bitten. Zugordnung
- Anmeldung
Diesem Schreiben ist ein Anmeldeformular beigelegt. Bitte füllt es sorgfältig aus, die termingerechte Abgabe ist für alle Teilnehmer verpflichtend. Jede Angabe ist für die Aufstellung und den reibungslosen Ablauf des Umzuges wichtig.
Die Anmeldung kann auch online durchgeführt werden.
Anmeldeschluss ist der 16. Februar 2025.
- Aufstellung
Der Aufstellungsbereich ist die Schloßstraße, Am Schloß und Raiffeisenstraße. Die Anfahrt der Fahrzeuge sollte ab 12:33 Uhr bis 13:33 Uhr über die Schloßstrasse erfolgen. Dort werdet Ihr von den Zugordnern eingewiesen. Zugbeginn ist um 14:11 Uhr.
- Auflösung
Der Umzug endet an der Hohberghalle, wo wir - wie in jedem Jahr - zu einem gemütlichen Beisammensein zusammenkommen wollen. Für das leibliche Wohl aller Teilnehmer und Besucher sind Stände in und außerhalb der Hohberghalle aufgebaut. Für Euer reges Interesse bedanken wir uns im Voraus.
Mit dreifach donnerndem HELAU
Die Zugleitung des LCC
Richtlinien zum Fastnachtsumzug
- Die Teilnahme am Umzug entbindet nicht von der Beachtung der Vorschriften der Straßenverkehrsordnung. Führer von Kraftfahrzeugen sind angehalten, das im Fahrverkehr geltende Alkoholverbot einzuhalten. Teilnehmer, die gegen die Vorschriften der StVO und etwaigen Weisungen der Polizei verstoßen, werden von der weiteren Teilnahme an der Veranstaltung ausgeschlossen.
- Die Fahrzeuge der Veranstaltungsteilnehmer müssen den Vorschriften der StVZO entsprechen. Teilnehmer mit nicht vorschriftsmäßigen Fahrzeugen müssen vom Umzug leider ausgeschlossen werden.
- Alle Fahrzeugführer haben ihre Fahrweise so einzurichten, dass Zuschauer und andere Zugteilnehmer nicht gefährdet werden. Bei Motivwagen aller Art, sind je Wagenseite mindestens zwei mitlaufende Begleiter auf Achsenhöhe zu positionieren. Sie haben dafür Sorge zu tragen, dass sich das Fahrzeug erst dann in Bewegung setzt, wenn sich keine Personen, insbesondere Kinder, im Gefahrenbereich befinden.
- Im Verlauf des Zugweges, sind an Gefahrenstellen, Kreuzungen und Einmündungen Zugordner eingesetzt, welche die Zugteilnehmer und andere Straßenbenutzer auf mögliche Gefahren aufmerksam machen. Den Anweisungen von Polizei und Zugordnern sind Folge zu leisten.
- Mit dem Alkoholgenuss ist so umzugehen, dass wir uns alle noch in Jahrzehnten von einem wunderschönen Umzug in Lörzweiler erzählen können.
- Es darf ausschließlich solches Wurfmaterial benutzt werden, mit dem keine Sachbeschädigungen oder Verletzungen angerichtet werden können. Das Wurfmaterial daher bitte nur seitlich und weit in die Zuschauermenge werfen. Von Würfen in Richtung Zugmaschine oder hinter den Wagen ist aus Sicherheitsgründen abzusehen.
- Das Verwenden von Feuerwerkskörpern und pyrotechnischen Gegenständen sowie offenes Feuer sind nicht erlaubt.
- Nebelmaschinen sind so zu verwenden, dass keine Sichtbehinderungen am Zugweg entstehen.
- Des Weiteren ist vom Verstreuen von Konfetti, Papierschnipseln oder sonstiger Dinge dieser Art abzuraten.
- Flaschen, leere Kartons oder anderes Verpackungsmaterial müssen auf den Wagen oder Autos verbleiben. Sie dürfen nicht am Zugweg auf die Straße oder einsamen / privaten Grundstücken entsorgt werden.
- über närrische/ partymäßige Musikbeschallung auf den Wagen freut sich der LCC. Wir bitten aber Abstand von übersteuerter Techno- Musik zu nehmen. Die am Umzug teilnehmenden Musikzüge danken es Euch.
- Alle Zugteilnehmer müssen sich selbst Haftpflicht versichern, sie sind nicht über den LCC unfallversichert. Der LCC übernimmt keine Haftung für Ansprüche aller Art, die auf ein Fehlverhalten der Zugteilnehmer zurückzuführen sind. Die Teilnahme am Umzug ist ausschließlich freiwillig.
- Bei unvorhersehbaren Witterungseinflüssen (z.B. Nebel, starker Regen, Sturm o.ä.) und Gefahren für die Sicherheit der Teilnehmer und oder Besucher des Fastnachtumzuges werden geeignete Maßnahmen getroffen, die ggf. auch den Abbruch bzw. die Absage der Veranstaltung umfassen können.